Montag, 20. Juli 2020

Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss bei der comdirect bank AG

comdirect bank Aktiengesellschaft
Quickborn

WKN: 542800
ISIN: DE0005428007

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den von der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2020 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 ( „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der comdirect bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Quickborn auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)“) Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG), hilfsweise Anfechtungsklage (§ 246 AktG), erhoben haben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Itzehoe, Kammer für Handelssachen II, unter dem Aktenzeichen 8 HKO 15/20 rechtshängig.

Quickborn, im Juli 2020

comdirect bank Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Juli 2020

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