Mittwoch, 24. Juni 2020

Verlängerung der Andienungsfrist bei dem Übernahmeangebot für WESTGRUND-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wir informierten Sie als Aktionär der WESTGRUND AG, dass die ADO Properties S.A., Luxemburg, Ihnen ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots, das zugleich ein verpflichtendes Delisting-Erwerbsangebot ist, für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen macht. Da der Bieter nach Durchführung des Angebotes mindestens 95% des Grundkapitals der WESTGRUND AG hält, können die Aktionäre, welche das Angebot bisher nicht angenommen haben, es nun innerhalb der Andienungsfrist von drei Monaten noch annehmen:

Wertpapiername: WESTGRUND AG
WKN: A0HN4T
Art des Angebots: Übernahme- und Delisting-Erwerbsangebot
Anbieter: ADO Properties S.A.
Zwischen-WKN: A289BD
Abfindungspreis: 11,74 EUR je Aktie

Sonstiges: Das Angebot steht unter keinen aufschiebenden Vollzugsbedingungen, da es sich hierbei auch gleichzeitig um ein Delisting-Erwerbsangebot handelt, d.h. die Bieterin beabsichtigt, frühestens bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher WESTGRUND Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf zu stellen (das 'Delisting') und dies durch die Zielgesellschaft zu veranlassen. Sofern die Börse Düsseldorf dem Delisting-Antrag stattgibt, wird die Zulassung der WESTGRUND Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf widerrufen. Die Konsequenzen aus dem Widerruf der Handelszulassung der WESTGRUND Aktien für WESTGRUND Aktionäre können im einzelnen der Ziffer 8.6.3 der Angebotsunterlage entnommen werden.    (...)

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