In dem 2016 eingeleiteten Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Innocoll AG hatte das LG Nürnberg-Fürth einen ersten Verhandlungstermin auf den 25. Juni 2020 anberaumt. Dieser ist nunmehr angesichts der Corona-Pandemie erfolgten Begrenzung auf acht anwesende Verfahrensbeteiligte in einem Sitzungssaal aufgehoben worden.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HKO 4100/16
Rolle, T. u.a. ./. Innocoll Holdings PLC
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HKO 4100/16
Rolle, T. u.a. ./. Innocoll Holdings PLC
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