Dienstag, 2. Juni 2020

innogy SE: Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss

innogy SE
Essen

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungsklagen gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 gefassten Beschluss („Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)“) Anfechtungsklagen, hilfsweise Nichtigkeitsklagen und äußerst hilfsweise Beschlussfeststellungsklagen, vor dem Landgericht Dortmund erhoben haben, die dort unter den Aktenzeichen 18 O 16/20 und 18 O 15/20 rechtshängig sind bzw. waren.

Essen, im Mai 2020

innogy SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Mai 2020

Um dennoch eine Eintragung zu erreichen, ist nach Auskunft des Eon-Chefs Johannes Teyssen ein Freigabeverfahren eingeleitet worden. Laut Teyssen erwarte Eon eine Eintragung "spätestens im September". Mit einem Freigabeverfahren nach § 246a AktG kann auch ein mangelhafter Hauptversammlungsbeschluss eingetragen werden.

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