von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, sind Vergleichsbemühungen gescheitert. Das Gericht hat daher - wie schon früher mitgeteilt - eine umfassende Neubegutachtung und einen entsprechenden Beweisbeschluss angekündigt. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, für den Sachverständigen einen Auslagenvorschuss von EUR 150.000,- beim Gericht einzuzahlen.
LG Dortmund, Az. 20 O 51/17 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: Rechtsanwalt Frank Schwokowski, 53177 Bonn (zuvor: Rechtsanwalt Matthias Dröge)
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, sind Vergleichsbemühungen gescheitert. Das Gericht hat daher - wie schon früher mitgeteilt - eine umfassende Neubegutachtung und einen entsprechenden Beweisbeschluss angekündigt. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, für den Sachverständigen einen Auslagenvorschuss von EUR 150.000,- beim Gericht einzuzahlen.
LG Dortmund, Az. 20 O 51/17 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: Rechtsanwalt Frank Schwokowski, 53177 Bonn (zuvor: Rechtsanwalt Matthias Dröge)
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