von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG wurde der Anfang 2011 gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bei der Verhandlung vor dem LG Berlin am 26. November 2019 angehört.
In seinem 2017 vorgelegten Gutachten war der gerichtliche Sachverständige auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie gekommen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00.
Im Nachgang zu der Anhörung hat der Sachverständige Dr. Schulte nunmehr ein "2. Ergänzungsgutachten" vorgelegt. Nach seiner Auffassung sind die Braunkohlevorräte der Gesellschaft (1,5 Mrd. t Braunkohle) nicht in deren "Asset Base" einzubeziehen. Bei Ansatz einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 % nach Steuern und einer Überrendite von 1,00 % ergibt sich nach seinen Berechnungen ein Wert der Aktie in Höhe von EUR 57,21 je Aktie. Alternativ ergibt sich bei einer Überrendite von 1,81 % ein Wert von EUR 65,35. Bei einer Reduzierung der Ausschüttungsquote auf 40 % (statt 50 %) kommt er auf EUR 64,62 je Aktie.
Die Beteiligten können innerhalb von einem Monat zu diesem "2. Ergänzungsgutachten" Stellung nehmen.
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG wurde der Anfang 2011 gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bei der Verhandlung vor dem LG Berlin am 26. November 2019 angehört.
In seinem 2017 vorgelegten Gutachten war der gerichtliche Sachverständige auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie gekommen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00.
Im Nachgang zu der Anhörung hat der Sachverständige Dr. Schulte nunmehr ein "2. Ergänzungsgutachten" vorgelegt. Nach seiner Auffassung sind die Braunkohlevorräte der Gesellschaft (1,5 Mrd. t Braunkohle) nicht in deren "Asset Base" einzubeziehen. Bei Ansatz einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 % nach Steuern und einer Überrendite von 1,00 % ergibt sich nach seinen Berechnungen ein Wert der Aktie in Höhe von EUR 57,21 je Aktie. Alternativ ergibt sich bei einer Überrendite von 1,81 % ein Wert von EUR 65,35. Bei einer Reduzierung der Ausschüttungsquote auf 40 % (statt 50 %) kommt er auf EUR 64,62 je Aktie.
Die Beteiligten können innerhalb von einem Monat zu diesem "2. Ergänzungsgutachten" Stellung nehmen.
LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, c/o Mazars Rechtsanwälte, 10557 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, c/o Mazars Rechtsanwälte, 10557 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin
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