Samstag, 16. Mai 2020

Fortum hält mehr als 73 % an Uniper: Bis 2021 kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der finnische Uniper-Großaktionär Fortum Oyi wollte die Mehrheit (und nicht wie bislang nur 49,99 %), war daran aber aus kartellrechtlichen Gründen gehindert gewesen. Fortum hat nunmehr in zwei Tranchen von den aktivistischen Aktionärinnen Elliott und Knight Vinke mehr als 20,5 % der Uniper-Aktie übernehmen können, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/10/uniper-werden-den-vorgang-unter.html. Eine erste Tranche wurde im März übertragen, die zweite Aktientranche folgte nunmehr.

Fortum hält damit derzeit ca. 73,4 % der Uniper-Aktien. Nächster logischer Schritt nach einer Mehrheit im Uniper-Aufsichtsrat wäre damit ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (für den 75 % der Stimmen erforderlich sind). Im letzten Jahr hatte Fortum noch versichert, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und auch keinen Squeeze-out anzustreben - allerdings nur für "mindestens zwei Jahre". Kürzlich hatte Fortum bekräftigt, bis Ende 2021 auf einen Beherrschungsvertrag zu verzichten. Zu verstehen ist das wohl dahin gehend, dass dieser erst 2022 kommt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen