von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem am 31. Juli 2018 wirksam gewordenen Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines vor dem Gremium zur Überprüfung der Barabfindung protokollierten Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Das Handelsgericht Wien hat die Vergleichsregelung mit Beschluss vom 27. Januar 2020 gerichtlich genehmigt.
Der vereinbarte Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 steht allen ausgeschlossenen Aktionären zu und ist nunmehr (nach Feststellung der Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung) von der Hauptaktionärin msg systems AG gezahlt worden (ansonsten sollte sich der ausgeschlossene Plaut-Minderheitsaktionär bei dieser melden).
FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19
J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
In dem Überprüfungsverfahren zu dem am 31. Juli 2018 wirksam gewordenen Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines vor dem Gremium zur Überprüfung der Barabfindung protokollierten Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Das Handelsgericht Wien hat die Vergleichsregelung mit Beschluss vom 27. Januar 2020 gerichtlich genehmigt.
Der vereinbarte Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 steht allen ausgeschlossenen Aktionären zu und ist nunmehr (nach Feststellung der Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung) von der Hauptaktionärin msg systems AG gezahlt worden (ansonsten sollte sich der ausgeschlossene Plaut-Minderheitsaktionär bei dieser melden).
FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19
J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, msg systems AG:
BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen