von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Annahmefrist der Übernahmeofferte für die restlichen Aktien beginnt am heutigen Dienstag, den 10. März 2020, und endet am 19. Mai 2020. Auf die anfängliche Annahmefrist wird eine weitere Annahmefrist von zwei Wochen folgen (sog. "Zaunkönigfrist").
Der Angebotspreis liegt damit um 8,6 % über dem Stückpreis von EUR 97,80, den der deutsch-schwedische Investor an Volkswagen für die Mehrheitsbeteiligung von 76 % zahlt. Die beiden Unternehmen hatten die Transaktion Ende Januar bekanntgegeben. Der Kaufpreis unterliegt einer Anpassung abhängig von der gezahlten Dividende.
Triton beabsichtigt, mit der Renk AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen, wofür sie bereits jetzt genügend Stimmenanteile besitzt (vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/pokern-um-die-renk-ag.html). Sofern genügend Aktien bei dem Übernahmeangebot angedient werden, um einen Squeeze-out durchzuführen, ist geplant, einen solchen umzusetzen. Auch ein Delisting wird auf S. 51 der Angebotsunterlage als Möglichkeit genannt (wodurch die Renk-Aktie für institutionelle Anleger unattraktiv würde).
Die Renk-Beteiligung war vom VW-Konzern bei MAN im Rahmen des vor einem Jahr beendeten Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrags "abgegriffen" worden, siehe hierzu die Kritik der Aktionärsvereinigung SdK: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/sdk-kritisiert-vorgehen-von-volkswagen.html.
Erhalten auch dieser Äktionärskreis die Nachzahlung lt. Vergleich des Grichts in München von 9,28€ ?..
AntwortenLöschenUnd vorallem Wann.
Danke
Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei RENK wurde 2022 vergleichsweise beendet. Nur die ehemaligen RENK-Minderheitsaktionäre, die mit ihren Aktien "ausgesqueezt" worden sind, sind zu einer Nachbesserung berechtigt (die damals nach unserer Kenntnis auch ausgezahlt worden ist).
AntwortenLöschen