Donnerstag, 19. März 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PETROTEC AG: OLG soll Vergütung des ehemaligen Sachverständigen klären

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, hatte das LG Dortmund im letzten Jahr Herrn WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 40213 Düsseldorf, zum neuen Sachverständigen ernannt. Zuvor war der bislang bestellte Sachverständige abberufen worden. Diese hatte gegen den Beschluss des Landgerichts vom 9. Oktober 2019, ihm keine Vergütung zuzusprechen (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/10/landgericht-dortmund-lehnt.html), Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 19. Februar 2020 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG vorgelegt.

LG Dortmund, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main

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