von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter C-QUADRAT Investment AG, Wien, hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses die Sache am 17. Februar 2020 verhandelt. Die Antragsgegnerin soll sich innerhalb von vier Wochen zu einem möglichen Vergleich äußern. Ansonsten wird das Gremium einen externen Sachverständigen hinzuziehen.
Gremium, Az. Gr 7/19
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter C-QUADRAT Investment AG, Wien, hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses die Sache am 17. Februar 2020 verhandelt. Die Antragsgegnerin soll sich innerhalb von vier Wochen zu einem möglichen Vergleich äußern. Ansonsten wird das Gremium einen externen Sachverständigen hinzuziehen.
Gremium, Az. Gr 7/19
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
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