Dienstag, 11. Februar 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG: Vom Gremium bestellter Sachverständiger legt Gutachten vor (+ ca. EUR 1,50)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nachdem in dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG eine vergleichsweise Beilegung nicht möglich war, hatte das Gremium mit Beschluss vom 24. Juli 2019 Herrn Mag. Dr. Werner Hallas von der Keppert, Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1060 Wien, zum Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige kommt in dem nunmehr vorgelegten, auf den 19. Dezember 2019 datierten Gutachten bezüglich des Gesamtunternehmenswerts auf eine Bandbreite von ca. EUR 56.753.448,- (EUR 14,94 je Aktie) und EUR 57.353.449,- (EUR 15,08 je Aktie). Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in der Höhe von lediglich EUR 13,50 pro Aktie angeboten.

Nach Auffassung des Sachverständigen hätte der Gutachter Prof. Dr. Bertl eine periodenspezifische Gewichtung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital zu Marktwerten vornehmen müssen. Auch hätten die bei der BDI AG vorhandenen Verlustvorträge berücksichtigt werden müssen. Diesen Wertvorteil beziffert der Sachverständige mit dem im IFRS-Konzernabschluss angesetzten Betrag an aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.289.824,35.

Im Übrigen konstatiert der Sachverständige einen Widerspruch zwischen der vorliegenden und dem Gutachten Prof. Dr. Bertl zugrunde gelegten Unternehmensplanung bezüglich der Veräußerung der 100%-igen Beteiligung an der UIC GmbH. Dies entspreche einer weiteren Erhöhung des Unternehmenswerts in einer Bandbreite zwischen EUR 3,9 Mio. und EUR 4,5 Mio.

Hinsichtlich der Beteiligung an der VTU Holding hätte der Unternehmenswert auf den Bewertungsstichtag aufgezinst werden müssen. Auch seien die vorhandenen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Eine entsprechende "Adaptierung" führe zu einer Erhöhung des Unternehmenswerts um rund EUR 2,1 Mio.

Das Gremium wird die Sache am 18. März 2020 ab 10:30 Uhr verhandeln und das Sachverständigengutachten erörtern.

Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) zu diesem Überprüfungsverfahren gab es mehrere Kaufangebote, u.a. zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger. Im April 2018 bot die Taunus Capital Management AG ebenfalls EUR 0,30 je Nachbesserungsrecht.

Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG, Az. Gr 2/18 
LG für ZRS Graz, FN 279687 f, Az. 51 Fr 2301/17 k
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz

Antragsgegnervertreter: Rechtsanwalt Dr. Gunter Griss

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