Die Hauptversammlung der Kofler Energies AG (vormals: rhein-ruhr ENERGIE AG) hatte am 18. Dezember 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Dacapo S.à.r.l. beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 4. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen und am 5. Februar 2020 bekannt gemacht.
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung ursprünglich auf EUR 7,40 je Kofler Energies-Aktie festgelegt. In der Hauptversammlung wurde der Barabfindungsbetrag auf EUR 12,- erhöht.
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung ursprünglich auf EUR 7,40 je Kofler Energies-Aktie festgelegt. In der Hauptversammlung wurde der Barabfindungsbetrag auf EUR 12,- erhöht.
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