von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding am 18. Dezember 2012 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hatte das LG Mannheim einen Beweisbeschluss gefasst (Beschluss vom 27. März 2015) und mit ergänzendem Beschluss vom 1. April 2015 Herrn WP/StB Ulrich Frizlen, c/o Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, zum Sachverständigen bestellt. Dieser hat Ende 2019 sein Gutachten vorgelegt, das nunmehr den Beteiligten zugestellt wurde. Nach Auffassung des Sachverständige führt auch den Ansatz einer niedrigeren Marktrisikoprämie nicht zu einer höheren Barabfindung.
In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding am 18. Dezember 2012 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hatte das LG Mannheim einen Beweisbeschluss gefasst (Beschluss vom 27. März 2015) und mit ergänzendem Beschluss vom 1. April 2015 Herrn WP/StB Ulrich Frizlen, c/o Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, zum Sachverständigen bestellt. Dieser hat Ende 2019 sein Gutachten vorgelegt, das nunmehr den Beteiligten zugestellt wurde. Nach Auffassung des Sachverständige führt auch den Ansatz einer niedrigeren Marktrisikoprämie nicht zu einer höheren Barabfindung.
LG Mannheim, Az. 24 AktE 2/13
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Continentale Holding Aktiengesellschaft (früher: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft)
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Continentale Holding Aktiengesellschaft (früher: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Fleck, c/o Rechtsanwälte Müller, Kornblum und Teichmann, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Daniel Wilm)
gemeinsamer Vertreter: RA Fleck, c/o Rechtsanwälte Müller, Kornblum und Teichmann, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Daniel Wilm)
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