Donnerstag, 19. Dezember 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Oldenburgischen Landesbank Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem in der Hauptversammlung am 11. Mai 2018 beschlossenen Squeeze-out bei der Oldenburgischen Landesbank Aktiengesellschaft hat das Landgericht Hannover (zentral zuständig für Spruchverfahren aus allen niedersächsischen Landesgerichtsbezirken) nach mündlicher Verhandlung 13. November 2019 mit Beschluss vom 11. Dezember 2019 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Landgerichts kann die vorgelegte Planung der Unternehmensbewertung zugrunde gelegt werden. Die gegen eine erweiterte Planungsphase bis zum Jahr 2027 erhobenen Einwände seien ohne Grundlage. Das Gericht geht von einem (abgerundeten) Basiszinssatz in Höhe von 1,25 % vor Steuern bzw. 0,92 % nach Steuern aus (S. 45). Die mit 5,5 % angesetzte Marktrisikoprämie wird vom Gericht akzeptiert. Auch der aufgrund einer Peer Group ermittelte Betafaktor von 1,1 könne der Schätzung zugrunde gelegt werden (S. 52 ff). Der mit 1,5 % angesetzte Wachstumsabschlag müsse nicht erhöht werden (S. 56).

Gegen den Beschluss des LG Hannover können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, in die Beschwerde gehen zu wollen.

LG Hannover, Beschluss vom 11. Dezember 2019, Az. 23 AktE 35/18
Langhorst u.a. ./. Oldenburgische Landesbank AG (früher: Bremer Kreditbank AG)
92 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Volker Holzkämper, 29221 Celle
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf

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