Mittwoch, 13. November 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BWT Aktiengesellschaft: Schriftliches Ergänzungsgutachten und Fortsetzung der Verhandlung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") die Sache am 30. Januar 2019 verhandelt und anschließend Herrn WP/StB Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, mit der Erstellung eines Gutachtens zum Unternehmenswert beauftragt. Der Sachverständige Dr. Rabel beurteilt den Abfindungsbetrag von EUR 16,51 in seinem nunmehr vorgelegten Gutachten vom 10. Oktober 2019 als nicht angemessen, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/10/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_27.html

Bei der Verhandlung vor dem Gremium wurde das Gutachten diskutiert. Der gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Garger, verwies auf das Gutachten und erklärte sich zu einer vergleichsweisen Regelung bei einem Betrag von EUR 23,- je BWT-Aktie als Untergrenze für einverstanden. Die Antragsgegnerin, die WAB Privatstiftung, sprach sich allerdings gegen Vergleichsgespräche aus.

Der Sachverständige soll zu den Fragen der Beteiligten in Form eines schriftlichen Ergänzungsgutachtens bis Ende Januar 2020 Stellung nehmen. Die Beteiligten können hierzu bis zum 3. Dezember 2019 weitere Fragen an den Sachverständigen richten.

Die Verhandlung vor dem Gremium wird am 3. März 2020, 10:00 Uhr, fortgesetzt.

Gremium, Gr 4/18
LG Wels, FN 96162 s
Az. 35 Fr 954/17 m
Geissler u.a. ./. WAB Privatstiftung
78 Anträge (mit z.T. mehreren Antragstellern)
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen