Montag, 28. Oktober 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hat das LG Hamburg die Sache am 12. September 2019 verhandelt und dabei die sachverständigen Prüfer angehört, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_6.html

Anschließend hat das Gericht mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet. Als Sachverständiger soll Herr WP/StB Dr. Heiko Buck, 20355 Hamburg, bestellt werden.

In dem Beschluss äußert das Gericht durchgreifende Zweifel an der bislang vorgenommenen Bewertung. Dies gelte insbesondere für die von EUR 28 Mio. auf lediglich EUR 2,8 Mio. wertberichtigte Darlehensforderung der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin (S. 6). In den bislang eingeholten Gutachten sei nicht der Frage nachgegangen worden, ob die Gesellschaft rechtlich wirksam auf die übersteigende Forderung verzichtet habe und ob es möglicherweise Besserungsabreden gebe (S. 7). Im Übrigen äußert die Kammer Zweifel an der vorgenommenen Ertragswertberechnung.

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen