Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg/Düren, 04. Oktober 2019 - Die Pinguin Haustechnik AG (ISIN DE0007494007 / WKN 749400) (nachfolgend "Gesellschaft") wurde soeben unterrichtet, dass die LAV Capital GmbH, Köln, (nachfolgend "Bieterin"), deren Alleingesellschafter Herr Jochen Schwarz, Bonn, ist, nach § 35 Abs. 1 WpÜG angezeigt hat, dass sie am 27. September 2019 Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne von § 29 WpÜG erlangt hat.
Die Bieterin hat die Gesellschaft ebenfalls darüber informiert, dass sie beabsichtige, den Aktionären der Pinguin AG ein Pflichtangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Mindestpreises zu unterbreiten.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werde nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.lav-capital-koeln.de veröffentlicht werden.
Hamburg/Düren, 04. Oktober 2019 - Die Pinguin Haustechnik AG (ISIN DE0007494007 / WKN 749400) (nachfolgend "Gesellschaft") wurde soeben unterrichtet, dass die LAV Capital GmbH, Köln, (nachfolgend "Bieterin"), deren Alleingesellschafter Herr Jochen Schwarz, Bonn, ist, nach § 35 Abs. 1 WpÜG angezeigt hat, dass sie am 27. September 2019 Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne von § 29 WpÜG erlangt hat.
Die Bieterin hat die Gesellschaft ebenfalls darüber informiert, dass sie beabsichtige, den Aktionären der Pinguin AG ein Pflichtangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Mindestpreises zu unterbreiten.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werde nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.lav-capital-koeln.de veröffentlicht werden.
Pinguin Haustechnik AG
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