Freitag, 25. Oktober 2019

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Celanese AG

Celanese Services Germany GmbH
Sulzbach

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die Celanese Services Germany GmbH als Rechtsnachfolgerin der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese AG

Die Hauptversammlung der Celanese AG beschloss am 30./31. Mai 2006 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG (heute Celanese Services Germany GmbH) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 66,99 je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. Dezember 2006 in das Handelsregister der Celanese AG eingetragen und ebenfalls am 22. Januar 2007 gemäß § 10 HGB im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Aufgrund einer rechtlichen Umstrukturierung deutscher Gesellschaften der Celanese-Gruppe im Jahr 2009 gingen Vermögen und Schulden der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG auf die BCP Holdings GmbH über. Diese wurde im Jahr 2016 auf die Celanese Services Germany GmbH verschmolzen.

Mehrere ehemalige Aktionäre der Celanese AG leiteten ein Spruchverfahren gegen die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG (heute Celanese Services Germany GmbH) als Antragsgegnerin vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein. Die Antragsteller begehrten die Überprüfung der Barabfindung. Mit Beschluss vom 27. Mai 2014 (Az. 3-05 O 4/07) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Anträge auf Überprüfung der Barabfindung zurückgewiesen. Die sofortigen Beschwerden einiger Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. September 2019 zurückgewiesen (21 W 64/14). Die Celanese Services Germany GmbH gibt den nunmehr rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014 gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG wie folgt bekannt:

"Landgericht Frankfurt am Main

Beschluss

in dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Celanese AG

1. -  75.  (...)
alle Antragsteller
(...)

76. Rechtsanw. Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre

gegen

Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG, vertr. d. die Geschäftsführung,
Antragsgegnerin

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw. Hengeler Mueller, Rechtsanwältin Dr. Mennicke, Düsseldorf,

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller und die Handelsrichter Szameit und Weber nach mündlicher Verhandlung am 27.5.2014 am 27.5.2014 beschlossen:

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller findet nicht statt. Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf EUR 200.000,- festgesetzt."

Sulzbach, im Oktober 2019
Celanese Services Germany GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Oktober 2019

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen