Opal BidCo GmbH
Frankfurt am Main, Deutschland
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Opal BidCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 3. September 2019 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der OSRAM Licht AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000) („OSRAM-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von ursprünglich EUR 38,50 je OSRAM-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die ams AG, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hat am 27. September 2019 eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 OSRAM-Aktien zu einem Erwerbspreis von EUR 41,00 je OSRAM-Aktie außerhalb des Übernahmeangebots abgeschlossen (der „Parallelerwerb“). Durch diesen Parallelerwerb hat sich die Angebotsgegenleistung des Übernahmeangebots gemäß § 31 Abs. 4 WpÜG von EUR 38,50 auf EUR 41,00 je OSRAM-Aktie erhöht. Die Annahmefrist des Übernahmeangebotes endete am 1. Oktober 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).
Die ams AG, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hat am 1. Oktober 2019 über die Börse und damit außerhalb des Angebotsverfahrens den Erwerb von 4.589.824 OSRAM-Aktien vereinbart. Dies entspricht ca. 4,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der OSRAM Licht AG. Der Vollzug dieser Erwerbsvereinbarungen wird am 3. Oktober 2019 erfolgen.
Der durchschnittliche Erwerbspreis je OSRAM-Aktie betrug EUR 40,93, der höchste Erwerbspreis für eine einzelne OSRAM-Aktie betrug EUR 41,00.
Frankfurt am Main, den 2. Oktober 2019
Opal BidCo GmbH
Der Geschäftsführer
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