von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die auf der Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG am 2. Juli 2019 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ist am 13. August 2019 in das Handesregister eingetragen und am 14. August 2019 bekannt gemacht worden (Beginn der dreimonatigen Frist zur Stellung eines Spruchantrags).
Bezüglich der Sanacorp-Vorzugsaktien fand 2016 ein Delisting statt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/05/sanacorp-delisting.html. Der von der Sanacorp eG damals für das Delisting angebotene Erwerbspreis von insgesamt EUR 25,99 EUR bestand aus einem Preis von EUR 25,00 je Vorzugsaktie zuzüglich einem Dividendenausgleich in Höhe von EUR 0,99 EUR je Vorzugsaktie. Seitdem wurden die Aktien nur noch in Hamburg gehandelt (zu höheren Kursen, im letzten Jahr z.T. über EUR 36,-).
Die Sanacorp Pharmaholding AG ist selber nicht (mehr) operativ tätig, sondern eine Holdinggesellschaft im pharmazeutischen Großhandel. Über die italienische Zwischenholding Sanastera S.p.A. (ein Joint Venture mit der Astera S.A.) werden u.a. die Sanacorp Pharmahandel GmbH und die CERP Rouen S.A.S. gehalten.
Auftragsgutachten: Mazars
sachverständige Prüferin: SPS Peters Schönberger
Die auf der Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG am 2. Juli 2019 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ist am 13. August 2019 in das Handesregister eingetragen und am 14. August 2019 bekannt gemacht worden (Beginn der dreimonatigen Frist zur Stellung eines Spruchantrags).
Die Hauptaktionärin, die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung (die schon sämtliche Stammaktien besaß), hatte eine Barabfindung in Höhe von zunächst EUR 29,00 je auf den Namen lautende nennbetragslose Vorzugsaktie angeboten. Unter Hinweis auf die Verringerung des Basiszinssatzes von angenommenen 0,80 % auf tatsächlich 0,60 % zum Stichtag besserte die Hauptaktionärin ihr Angebot dann allerdings auf EUR 30,57 nach. Bei einer Reduzierung der Marktrisikoprämie auf 5 % (entsprechend der einschlägigen derzeitigen Rechtsprechung des LG München I und des OLG München) ergibt sich allerdings ein noch höherer Betrag (der angesichts von Kursen von über EUR 33,- je Sanacorp-Aktie offenbar auch vom Markt erwartet wird).
Bezüglich der Sanacorp-Vorzugsaktien fand 2016 ein Delisting statt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/05/sanacorp-delisting.html. Der von der Sanacorp eG damals für das Delisting angebotene Erwerbspreis von insgesamt EUR 25,99 EUR bestand aus einem Preis von EUR 25,00 je Vorzugsaktie zuzüglich einem Dividendenausgleich in Höhe von EUR 0,99 EUR je Vorzugsaktie. Seitdem wurden die Aktien nur noch in Hamburg gehandelt (zu höheren Kursen, im letzten Jahr z.T. über EUR 36,-).
Die Sanacorp Pharmaholding AG ist selber nicht (mehr) operativ tätig, sondern eine Holdinggesellschaft im pharmazeutischen Großhandel. Über die italienische Zwischenholding Sanastera S.p.A. (ein Joint Venture mit der Astera S.A.) werden u.a. die Sanacorp Pharmahandel GmbH und die CERP Rouen S.A.S. gehalten.
Auftragsgutachten: Mazars
sachverständige Prüferin: SPS Peters Schönberger
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