von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Wie u.a. die österreichische Zeitung "Die Presse" meldete, konnte das Überprüfungsverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Constantia Packaging AG nunmehr vergleichsweise beendet werden. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhalten knapp 75 Prozent mehr als ihnen als Abfindung angeboten worden war. Der Barabfindungsbetrag je Constantia-Aktie wird von EUR 47,- um EUR 35,08 erhöht. Das Nachbesserungsvolumen beträgt ca EUR 50 Millionen.
Die Antragstellerin Cube Invest (mit dem Geschäftsführer Alexander Proschofsky) hatte gegen die zum JP Morgan-Konzern gehörende One Equity Partners (OEP) in den USA ein sog. Discovery-Verfahren durchgeführt. Daraus ergaben sich Anhaltspunkte für eine erhebliche Unterbewertung.
Wie u.a. die österreichische Zeitung "Die Presse" meldete, konnte das Überprüfungsverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Constantia Packaging AG nunmehr vergleichsweise beendet werden. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhalten knapp 75 Prozent mehr als ihnen als Abfindung angeboten worden war. Der Barabfindungsbetrag je Constantia-Aktie wird von EUR 47,- um EUR 35,08 erhöht. Das Nachbesserungsvolumen beträgt ca EUR 50 Millionen.
Die Antragstellerin Cube Invest (mit dem Geschäftsführer Alexander Proschofsky) hatte gegen die zum JP Morgan-Konzern gehörende One Equity Partners (OEP) in den USA ein sog. Discovery-Verfahren durchgeführt. Daraus ergaben sich Anhaltspunkte für eine erhebliche Unterbewertung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen