von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hat das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 22. März 2019 eine Stellungnahme der sachverständigen Prüferin Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den Einwendungen der Antragsteller angefordert. Das Gericht will damit eine taugliche Schätzgrundlage für die angemessene Höhe der Barabfindung schaffen. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, einen Auslagenvorschuss in Höhe von EUR 50.000,- einzuzahlen.
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hat das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 22. März 2019 eine Stellungnahme der sachverständigen Prüferin Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den Einwendungen der Antragsteller angefordert. Das Gericht will damit eine taugliche Schätzgrundlage für die angemessene Höhe der Barabfindung schaffen. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, einen Auslagenvorschuss in Höhe von EUR 50.000,- einzuzahlen.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 27/17 AktE
Zürn u.a.. ./. KD River Invest AG
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen