von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Die früher im DAX notierte Linde Aktiengesellschaft ist kürzlich mit der Linde Intermediate Holding AG (seit 8. April 2019 firmierend als Linde Aktiengesellschaft) verschmolzen worden. Im Rahmen dieser Verschmelzung sind die verbliebenen ca. 8 % Linde-Minderheitsaktionäre aus der deutschen Aktiengesellschaft ausgeschlossen worden. Börsennotiert (und weiterhin im DAX enthalten) ist nunmehr nur noch die Linde plc mit Sitz in Dublin und operativer Hauptzentrale im britischen Guildford, welche 2018 durch Fusion der deutschen Linde AG mit dem US-amerikanischen Konkurrenten Praxair entstand.
Mehrere im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs aus der Linde AG ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht München I eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt. Auch die Aktionärsvereinigung SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) hat angekündigt, den Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 189,46 für unzureichend zu halten und deswegen in einem gerichtlichen Spruchverfahren eine Nachbesserung erstreiten zu wollen. So sei die Marktrisikoprämie mit 5,5 % zu hoch und der Wachstumsabschlag mit nur 1,0 % zu niedrig angesetzt worden. Auch im Markt scheint eine Nachbesserung für wahrscheinlich gehalten zu werden. So gab es unmittelbar nach der Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs ein Kaufangebot in Höhe von EUR 8,50 je Linde-Nachbesserungsrecht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/erstes-kaufangebot-fur-linde.html
Die früher im DAX notierte Linde Aktiengesellschaft ist kürzlich mit der Linde Intermediate Holding AG (seit 8. April 2019 firmierend als Linde Aktiengesellschaft) verschmolzen worden. Im Rahmen dieser Verschmelzung sind die verbliebenen ca. 8 % Linde-Minderheitsaktionäre aus der deutschen Aktiengesellschaft ausgeschlossen worden. Börsennotiert (und weiterhin im DAX enthalten) ist nunmehr nur noch die Linde plc mit Sitz in Dublin und operativer Hauptzentrale im britischen Guildford, welche 2018 durch Fusion der deutschen Linde AG mit dem US-amerikanischen Konkurrenten Praxair entstand.
Mehrere im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs aus der Linde AG ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht München I eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt. Auch die Aktionärsvereinigung SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) hat angekündigt, den Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 189,46 für unzureichend zu halten und deswegen in einem gerichtlichen Spruchverfahren eine Nachbesserung erstreiten zu wollen. So sei die Marktrisikoprämie mit 5,5 % zu hoch und der Wachstumsabschlag mit nur 1,0 % zu niedrig angesetzt worden. Auch im Markt scheint eine Nachbesserung für wahrscheinlich gehalten zu werden. So gab es unmittelbar nach der Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs ein Kaufangebot in Höhe von EUR 8,50 je Linde-Nachbesserungsrecht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/erstes-kaufangebot-fur-linde.html
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