Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Bieter:
Maruho Deutschland GmbH
Hemmelrather Weg 201, Haus 2
51377 Leverkusen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69727
Zielgesellschaft:
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717
Namensaktien: ISIN DE0006046113 (WKN 604611)
Die Maruho Deutschland GmbH ('Bieter“), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Maruho Co., Ltd., hat am 1. April 2019 entschieden, den Aktionären der Biofrontera AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in der Form eines Teilangebots anzubieten, insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG ('Biofrontera-Aktien“), mithin rund 9,68 % des Grundkapitals der Biofrontera AG, gegen Zahlung einer Geldleistung von
zu erwerben ('Erwerbsangebot“). Gegenwärtig hält der Bieter 9.062.809 Biofrontera-Aktien. Dies entspricht ca. 20,31 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.
Das Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Erwerbsangebot betreffender Informationen wird in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung im Internet unter
erfolgen. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesan-zeiger veröffentlicht. Eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der Angebotsunterlage wird zudem zusammen mit weiteren das Erwerbsangebot betreffenden Mitteilungen und Bekanntmachungen als Form CB bei der U.S. Securities and Exchange Commission (“SEC“) eingereicht. Die Informationen werden auf der Internetseite der SEC unter http://www.sec.org veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Biofrontera-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen des Erwerbsangebots sowie weitere das Erwerbsangebot betreffende Informationen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich Änderungen der Bestimmungen des Erwerbsangebots soweit rechtlich zulässig vor.
Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary Shares ('ADS“) der Biofrontera AG ('Biofrontera-ADS“) wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Erwerbsangebot wird sich nur auf Biofrontera-Aktien beziehen und Inhaber von Biofrontera-ADS werden ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen können. Inhaber von Biofrontera-ADS, die das Erwerbsangebot in Bezug auf die den Biofrontera-ADS zugrundeliegenden Biofrontera-Aktien annehmen möchten, werden dazu berechtigt sein, werden ihre Biofrontera-ADS jedoch zunächst rechtzeitig in Biofrontera-Aktien umtauschen müssen, die dann im Rahmen und nach den Bestimmungen des Erwerbsangebots zum Verkauf eingereicht werden können.
Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen auch kostenlos auf der Internetseite der SEC (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind. Das Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des Angebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar.
Das Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption, unterbreitet
werden. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Erwerbsangebots geschlossen werden wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Deutschland und nach deutschem Recht werden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst
werden.
Leverkusen, 1. April 2019
Maruho Deutschland GmbH
Die Geschäftsführung
Bieter:
Maruho Deutschland GmbH
Hemmelrather Weg 201, Haus 2
51377 Leverkusen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69727
Zielgesellschaft:
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717
Namensaktien: ISIN DE0006046113 (WKN 604611)
Die Maruho Deutschland GmbH ('Bieter“), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Maruho Co., Ltd., hat am 1. April 2019 entschieden, den Aktionären der Biofrontera AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in der Form eines Teilangebots anzubieten, insgesamt bis zu 4.322.530 ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Biofrontera AG ('Biofrontera-Aktien“), mithin rund 9,68 % des Grundkapitals der Biofrontera AG, gegen Zahlung einer Geldleistung von
EUR 6,60 je Aktie
zu erwerben ('Erwerbsangebot“). Gegenwärtig hält der Bieter 9.062.809 Biofrontera-Aktien. Dies entspricht ca. 20,31 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.
Das Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Erwerbsangebot betreffender Informationen wird in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung im Internet unter
erfolgen. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesan-zeiger veröffentlicht. Eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der Angebotsunterlage wird zudem zusammen mit weiteren das Erwerbsangebot betreffenden Mitteilungen und Bekanntmachungen als Form CB bei der U.S. Securities and Exchange Commission (“SEC“) eingereicht. Die Informationen werden auf der Internetseite der SEC unter http://www.sec.org veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Biofrontera-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen des Erwerbsangebots sowie weitere das Erwerbsangebot betreffende Informationen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich Änderungen der Bestimmungen des Erwerbsangebots soweit rechtlich zulässig vor.
Investoren und Inhabern von Biofrontera-Aktien oder American Depositary Shares ('ADS“) der Biofrontera AG ('Biofrontera-ADS“) wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Erwerbsangebot wird sich nur auf Biofrontera-Aktien beziehen und Inhaber von Biofrontera-ADS werden ihre Biofrontera-ADS nicht unmittelbar im Rahmen des Erwerbsangebots zum Verkauf einreichen können. Inhaber von Biofrontera-ADS, die das Erwerbsangebot in Bezug auf die den Biofrontera-ADS zugrundeliegenden Biofrontera-Aktien annehmen möchten, werden dazu berechtigt sein, werden ihre Biofrontera-ADS jedoch zunächst rechtzeitig in Biofrontera-Aktien umtauschen müssen, die dann im Rahmen und nach den Bestimmungen des Erwerbsangebots zum Verkauf eingereicht werden können.
Investoren und Inhaber von Biofrontera-Aktien oder Biofrontera-ADS können eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung der das Erwerbsangebot betreffenden Dokumente, Mitteilungen und Bekanntmachungen auch kostenlos auf der Internetseite der SEC (http://www.sec.gov) einsehen, sobald diese bei der SEC als Form CB eingereicht worden und auf der Internetseite verfügbar sind. Das Erwerbsangebot wurde weder von der SEC oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die SEC oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert des Angebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat in den Vereinigten Staaten dar.
Das Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und den insoweit anwendbaren Ausnahmen, insbesondere der sog. Tier I Exemption, unterbreitet
werden. Aufgrund der Tier I Exemption unterliegt das Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Erwerbsangebots geschlossen werden wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Deutschland und nach deutschem Recht werden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen der Angebotsunterlage oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt bzw. veranlasst
werden.
Leverkusen, 1. April 2019
Maruho Deutschland GmbH
Die Geschäftsführung
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