Freitag, 11. Januar 2019

Squeeze-out bei der VBH Holding Aktiengesellschaft: LG Stuttgart hebt Barabfindung auf EUR 2,49 an (+ 5,51 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der VBH Holding Aktiengesellschaft hat das LG Stuttgart mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 den Barabfindungsbetrag auf EUR 2,49 je VBH-Aktie angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 5,51 % gegenüber dem angebotenen Betrag von EUR 2,36. Hinsichtlich der zulässigen Spruchanträge muss die Antragsgegnerin die Anwaltskosten der Antragsteller tragen. 

Die Anhebung der Barabfindung durch das Gericht beruht vor allem auf der Berücksichtigung der türkischen Tochtergesellschaft, deren Veräußerung diskutiert worden war, aber die bislang nicht verkauft worden ist (u.a. wegen des Putsches in der Türkei). Auch hat das LG Stuttgart die in dem Bewertungsgutachten mit 6 % angesetzte Marktrisikoprämie auf 5,50 % reduziert.

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden. Das Gericht hat die Beschwerde ausdrücklich zugelassen.

LG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2018, Az. 31 O 38/16 KfH SpruchG
Dr. Kollrus u.a. ./. VBH Holding AG (vormals: TLF Holding AG)
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ulrich Wecker, Uhlandstr. 14, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, VBH Holding AG:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtzek (RA Dr. Sickinger)

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