Bei der Haikui Seafood AG, deren Aktien Anfang 2016 delistet wurden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/02/haikui-seafood-ag-delisting-von-der.html, gibt es offensichtlich Probleme. Mit Eintragung und Bekanntmachung am 11. Dezember 2018 im Registerportal wurde mitgeteilt, dass das Registergericht (Amtsgericht Hamburg) beabsichtige, die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Gegen die beabsichtigte Löschung kann innerhalb von drei Monaten ab Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
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