Sonntag, 4. November 2018

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Agroinvest Plus AG vergleichsweise beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Agroinvest Plus AG, 83301 Traunreut, als übertragende Gesellschaft auf die AGRARINVEST AG, Balzers, Fürstentum Liechtenstein, als übernehmende Gesellschaft zur Gründung der AGRARINVEST SE, Balzers, Fürstentum Liechtenstein, konnte vergleichsweise beendet werden. Der vom Landgericht München I mit Beschluss vom 29. Oktober 2018 festgestellte Vergleich sieht ein erneutes Angebot auf Erwerb der Aktien zu EUR 170,- an die ehemaligen Aktionäre der Agroinvest Plus AG vor, die auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt hatten bzw. erklären haben lassen. Der erhöhte Betrag liegt um EUR 34,06 über den ursprünglich angebotenen EUR 135,94 (+ 25,06 %). Die Abwicklungshinweise werden im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

LG München I, Az. 5 HK O 1266/18
Jaeckel, J. u.a. ./. AGRARINVEST SE
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Agrarinvest SE:
Rechtsanwälte Friedrich Graf von Westphalen & Partner, 79098 Freiburg

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen