Freitag, 30. November 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Anhörung der Sachverständigen am 6. Februar 2020

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank AG (HVB) hatten die gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), im letzten Jahr ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kommen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26.

Die beiden Sachverständigen sollen zu ihrem Gutachten im übernächsten Jahr am Donnerstag. den 6. Februar 2020, angehört werden, wobei die Anhörung ggf. am 7. Februar 2020 fortgesetzt wird.

Zur Vorbereitung der Anhörung sollen sich die Sachverständigen in einem schriftlichen Ergänzungsgutachten mit den Einwendungen der Beteiligen auseinandersetzen. Hierzu hat das Gericht den Sachverständigen einen 19-seitigen, sehr detaillierten Fragenkatalog vorgegeben.

Mit einer die I. Instanz abschließenden Entscheidung ist damit frühestens Mitte 2020 zu rechnen.

LG München I, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München

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