Montag, 19. November 2018

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Integrata Aktiengesellschaft

Qualification Star 2 GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Integrata Aktiengesellschaft
Stuttgart

ISIN DE DE0006213101
WKN 621310

Die ordentliche Hauptversammlung der Integrata Aktiengesellschaft („Integrata“) vom 28. August 2018 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Integrata („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Qualification Star 2 GmbH mit Satzungssitz in Frankfurt am Main, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 6. November 2018 in das Handelsregister der Integrata beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 721012) eingetragen und bekannt gemacht worden. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Integrata auf die Qualification Star 2 GmbH übergegangen.

Gemäß des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Qualification Star 2 GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 16,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Integrata. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Integrata beim Amtsgericht Stuttgart an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Integrata ist am 6. November 2018 erfolgt.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Bader Förster Schubert GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berliner Straße 75, 63065 Offenbach am Main, als der vom Landgericht Stuttgart ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Integrata über die jeweilige Depotbank.

Frankfurt am Main, im November 2018

Qualification Star 2 GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. November 2018

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