Dienstag, 30. Oktober 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der John Deere-Lanz Verwaltungs-Aktiengesellschaft beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 683,90 (+ 7,15 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem 2011 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei der der John Deere-Lanz Verwaltungs-Aktiengesellschaft, Mannheim, ist mit einer geringen Erhöhung der Barabfindung beendet worden. Das LG Mannheim hob den von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 638,24 mit Beschluss vom 16. Juni 2017 auf EUR 683,90 an. Es folgte dabei den Feststellungen des Sachverständigen Deitmer.

Dagegen von drei Antragstellern eingelegte Beschwerden hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 22. Oktober 2018 zurückgewiesen bzw. als unzulässig verworfen. Vorerwerbspreise in Höhe von EUR 1.500,- in der zweiten Jahreshälfte 2010 seien nicht zu berücksichtigen (S. 9 f). Auch die von den Beschwerdeführern angeführten durchschnittlichen Börsenkurse in den Jahren 2006 bis 2011 in Höhe von EUR 1.338,- seien nicht relevant (S. 11 ff). Die Abfindung sei auch nicht nach dem Net Asset Value (NAV) zu bestimmen (S. 14 f). Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Oktober 2018, Az. 12 W 40/17
LG Mannheim, Beschluss vom 16. Juni 2017, Az. 24 AktE 34/11 (2)

SCI AG u.a. ./. Deere & Company
12 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christian Böcker, ZinnBöcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, 80636 München

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