Donnerstag, 4. Oktober 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der elexis AG vergleichsweise beendet: Anhebung der Barabfindung auf EUR 29,25 (+ 25,54 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung bei dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der elexis AG konnte vergleichsweise beendet werden. Der vom Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 19. September 2018 festgestellte Vergleich sieht eine Anhebung des Barabfindungsbetrags von EUR 23,30 auf EUR 29,25 je elexis-Aktie vor. Dies entspricht einer Erhöhung um mehr als 25 %. Der Erhöhungsbetrag ist seit dem 29. Juni 2016 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

LG Dortmund, Az. 20 O 38/16 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. SMS GmbH
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SMS GmbH:
Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 53113 Bonn (RA StB Dr. Jens Eric Gotthardt)

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