von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Diebold Nixdorf, Incorporated - die Hauptaktionärin der deutschen Diebold Nixdorf AG (früher: Wincor Nixdorf AG) - hat die bislang angespannte Liquidität durch mehrere Darlehen verbessert. In der hierzu veröffentlichten Ad-hoc-Meldung nannte sie als Ziel vor allem den Erwerb der restlichen Aktien der Diebold Nixdorf AG ("to acquire remaining shares of Diebold Nixdorf AG" - siehe: https://shareholders-germany.blogspot.com/2018/08/diebold-nixdorf-secures-capital.html). Dies würde bedeuten, dass nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (zu dem diesbezüglich laufenden Spruchverfahren: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/07/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_3.html) nunmehr eine Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) ansteht.
Die Diebold Nixdorf, Incorporated - die Hauptaktionärin der deutschen Diebold Nixdorf AG (früher: Wincor Nixdorf AG) - hat die bislang angespannte Liquidität durch mehrere Darlehen verbessert. In der hierzu veröffentlichten Ad-hoc-Meldung nannte sie als Ziel vor allem den Erwerb der restlichen Aktien der Diebold Nixdorf AG ("to acquire remaining shares of Diebold Nixdorf AG" - siehe: https://shareholders-germany.blogspot.com/2018/08/diebold-nixdorf-secures-capital.html). Dies würde bedeuten, dass nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (zu dem diesbezüglich laufenden Spruchverfahren: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/07/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_3.html) nunmehr eine Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) ansteht.
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