von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin, am 7. Oktober 2016 war auf Betreiben der Hauptaktionärin, der conwert Immobilien Invest SE, der Wechsel der Rechtsform in eine GmbH beschlossen worden. Die Minderheitsaktionäre, die Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt hatten, konnten das Abfindungsangebot in Höhe von EUR 11,08 je KWG-Aktie gemäß §§ 207 ff. UmwG annehmen (bei Ausscheiden aus der umgewandelten Gesellschaft).
Mehrere betroffene (ehemalige) Minderheitsaktionäre hatten beantragt, die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Landgericht Berlin hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 9. Oktober 2018, 10:00 Uhr, angesetzt.
Das Gericht hat angekündigt, zunächst die Umwandlungsprüferin AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft anzuhören, um Klarheit über die Erforderlichkeit und ggf. den Umfang einer weiteren Begutachtung zu gewinnen.
LG Berlin, Az. 102 I 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. /. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin, am 7. Oktober 2016 war auf Betreiben der Hauptaktionärin, der conwert Immobilien Invest SE, der Wechsel der Rechtsform in eine GmbH beschlossen worden. Die Minderheitsaktionäre, die Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt hatten, konnten das Abfindungsangebot in Höhe von EUR 11,08 je KWG-Aktie gemäß §§ 207 ff. UmwG annehmen (bei Ausscheiden aus der umgewandelten Gesellschaft).
Mehrere betroffene (ehemalige) Minderheitsaktionäre hatten beantragt, die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Landgericht Berlin hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 9. Oktober 2018, 10:00 Uhr, angesetzt.
Das Gericht hat angekündigt, zunächst die Umwandlungsprüferin AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft anzuhören, um Klarheit über die Erforderlichkeit und ggf. den Umfang einer weiteren Begutachtung zu gewinnen.
LG Berlin, Az. 102 I 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. /. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
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