Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Der Vorstand der Sinner Aktiengesellschaft (General Standard Frankfurt, ISIN: DE0007241002 / WKN 724100) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner Aktiengesellschaft (nachfolgend die "Sinner-Aktien") zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen (sog. Delisting). Zudem wird der Vorstand etwaige weitere Börsennotierungen im regulierten Markt oder Einbeziehungen in den Freiverkehr beenden, sofern diese auf Veranlassung der Sinner Aktiengesellschaft erfolgten.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die SBS Familien - Verwaltungs AG (nachfolgend: die "Bieterin") mit Sitz in Pforzheim wird eine für das Delisting nach § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG erforderliche WPüG-Angebotsunterlage veröffentlichen. Die Bieterin hält ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner Aktiengesellschaft.
Die Sinner-Aktiengesellschaft wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Sinner-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse während der Annahmefrist des Pflichtangebots stellen. Der Widerruf der Zulassung wird gemäß der Regularien der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von drei Börsentagen nach deren Veröffentlichung wirksam (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO FWB).
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Sinner-Aktien zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Voraussichtlich werden zu diesem Zeitpunkt auch keine sonstigen Börsennotierungen oder Einbeziehungen in Freiverkehre bestehen.
27. Juli 2018
Sinner Aktiengesellschaft
Der Vorstand der Sinner Aktiengesellschaft (General Standard Frankfurt, ISIN: DE0007241002 / WKN 724100) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner Aktiengesellschaft (nachfolgend die "Sinner-Aktien") zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen (sog. Delisting). Zudem wird der Vorstand etwaige weitere Börsennotierungen im regulierten Markt oder Einbeziehungen in den Freiverkehr beenden, sofern diese auf Veranlassung der Sinner Aktiengesellschaft erfolgten.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die SBS Familien - Verwaltungs AG (nachfolgend: die "Bieterin") mit Sitz in Pforzheim wird eine für das Delisting nach § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG erforderliche WPüG-Angebotsunterlage veröffentlichen. Die Bieterin hält ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner Aktiengesellschaft.
Die Sinner-Aktiengesellschaft wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Sinner-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse während der Annahmefrist des Pflichtangebots stellen. Der Widerruf der Zulassung wird gemäß der Regularien der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von drei Börsentagen nach deren Veröffentlichung wirksam (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO FWB).
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Sinner-Aktien zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Voraussichtlich werden zu diesem Zeitpunkt auch keine sonstigen Börsennotierungen oder Einbeziehungen in Freiverkehre bestehen.
27. Juli 2018
Sinner Aktiengesellschaft
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