Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
16.07.2018
Wien/Frankfurt - C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") (ISIN: AT0000613005) gibt
bekannt, dass Cubic (London) Limited ("Cubic") als Hauptgesellschafterin
gemeinsam mit dem Vorstand von C-QUADRAT im Rahmen des eingeleiteten
Gesellschafter-Ausschlussverfahrens heute die angemessene Barabfindung für die
auszuschließenden Minderheitsaktionäre von C-QUADRAT mit 60 EUR je Aktie
festgesetzt hat.
Der Barabfindung im Gesellschafter-Ausschlussverfahren liegt ein
Unternehmenswertgutachten der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, zugrunde. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts
des Hauptgesellschafters und des Vorstandes von C-QUADRAT und die Angemessenheit
der Barabfindung wurde durch Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger
Prüfer geprüft und bestätigt.
Die außerordentliche Hauptversammlung von C-QUADRAT, auf der die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden
soll, wird am 17. August 2018 stattfinden.
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