Mittwoch, 27. Juni 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die ordentliche Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft am 6. Oktober 2017 hatte die zwangsweise Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam, Malaysia, beschlossen. Diesbezüglich hatten mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine gerichtliche Überpüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung beantragt.

Das Landgericht Berlin hat nunmehr die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 2/18 SpruchG verbunden. Mit Beschluss vom 11. Mai 2018 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Aktionäre bestellt.

LG Berlin, Az. 102 O 2/18 SpruchG
Hoppe u.a. ./. Pelikan International Corporation Berhad
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pelikan International Corporation Berhad:
Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main

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