Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Das Oberlandesgericht München hat heute seine rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 26. April 2013 zwischen der MAN SE und der Volkswagen Truck & Bus AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verkündet. Das Oberlandesgericht München hat die in dem Vertrag angebotene Barabfindung auf EUR 90,29 je Aktie festgesetzt; der jährliche Ausgleich wurde auf EUR 5,50 brutto (abzüglich etwaiger Körperschaftssteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) je Aktie festgelegt. Der Beschluss des OLG München ist rechtskräftig.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG München im Bundesanzeiger angenommen werden.
München, den 29.06.2018
MAN SE
Der Vorstand
Das Oberlandesgericht München hat heute seine rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 26. April 2013 zwischen der MAN SE und der Volkswagen Truck & Bus AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verkündet. Das Oberlandesgericht München hat die in dem Vertrag angebotene Barabfindung auf EUR 90,29 je Aktie festgesetzt; der jährliche Ausgleich wurde auf EUR 5,50 brutto (abzüglich etwaiger Körperschaftssteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) je Aktie festgelegt. Der Beschluss des OLG München ist rechtskräftig.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG München im Bundesanzeiger angenommen werden.
München, den 29.06.2018
MAN SE
Der Vorstand
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