Mittwoch, 2. Mai 2018

Marenave Schiffahrts AG: Kontrollerlangung durch die Deutsche Balaton AG

20.03.2018 / Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Marenave Schiffahrts AG (Marenave oder Gesellschaft) ist heute von der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, darüber informiert worden, dass diese ihren Anteil an der Gesellschaft nach käuflichem Erwerb weiterer Aktien auf nunmehr 51,69 % der Stimmrechte erhöht und damit die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG an der Gesellschaft erworben hat.

Die Deutsche Balaton AG beabsichtigt, ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre der Marenave zu unterbreiten. Auf die entsprechende Veröffentlichung der Deutsche Balaton AG unter www.deutsche-balaton.de/news/kontrollerlangung-marenave/ wird verwiesen.

Damit kann die Gesellschaft am heutigen Tag nicht mehr ohne Weiteres von der Umsetzung einer auf die Wiederausfüllung des maritimen Unternehmensgegenstandes abzielenden Strategie ausgehen. Nach Äußerungen der Deutsche Balaton AG im Vorwege und auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Januar 2018 geht der Vorstand der Gesellschaft vielmehr davon aus, dass die Deutsche Balaton AG zunächst eine Fokussierung auf den Börsenmantel präferiert.

Der Vorstand

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