Montag, 11. Dezember 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der OnVista AG beendet: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 4,- (+ 32,9%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der OnVista AG ist vergleichsweise beendet worden, wie das Landgericht Köln nunmehr mit Beschluss vom 7. November 2017 gem. § 11 Abs. 4 SpruchG festgestellt hat. Entsprechend dem Vorschlag des Gerichts bei der mündlichen Verhandlung am 24. Juni 2016 wird die Barabfindung damit auf EUR 4,- je OnVista-Aktie angehoben. Die Hauptaktionärin, die Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 3,01 je OnVista-Aktie AG festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/04/onvista-ag-hauptaktionar-legt.html.

Die OnVista AG ist vor einem Jahr an die comdirect bank AG weiterverkauft worden, siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/12/comdirect-bank-ag-erwirbt-die-onvista.html.

LG Köln, Az. 82 O 107/15
Junginger u.a. ./. Boursorama S.A.
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Boursorama S.A.:
Rechtsanwälte Hoffmann, Liebs, Fritsch & Kollegen, 40474 Düsseldorf

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