Donnerstag, 17. August 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ALTANA AG: Einvernahme des Sachverständigen am 2. Februar 2018

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei dem Spezialchemieunternehmen ALTANA AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG), in seinem Gutachten vom 17. Mai 2016 zu einem deutlich höheren Unternehmenswert, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_7.html. Der Wert einer ALTANA-Aktie beträgt statt der von der Hauptaktionärin, der SKion GmbH, angebotenen EUR 15,01 nach seinen Feststellungen EUR 17,33.

Vor allem die von Hengeler Mueller vertretene Antragsgegnerin kritisierte daraufhin den Sachverständigen massiv. Der Sachverständige habe seinen Gutachtenauftrag "gründlich verkannt" und "die ihm übertragene Aufgabe nicht ansatzweise erfüllt". Das Gutachten missachte herkömmliche rechtliche Grundsätze und übliche Bewertungsmethoden. Angesichts der dem Sachverständigen vorgeworfenen "schweren Bewertungsfehlern" beantragte die Antragsgegnerin die Bestellung eines anderen Sachverständigen.

Diesem Antrag folgte das LG Düsseldorf nicht. Mit Verfügung vom 27. Juli 2017 kündigte das Gericht an, den Sachverständigen Creutzmann zu den Einwendungen der Antragsteller, des gemeinsamen Vertreters und der Antragsgegnerin mündlich anzuhören. Darüber gab es dem Sachverständigen auf, zu mehreren detaillierten Fragen des Gerichts insbesondere zu alternativen Bewertungsansätzen Stellung zu nehmen.

Beweistermin wurde auf Freitag, den 2. Februar 2018, 9:30 Uhr, bestimmt.

LG Düsseldorf, Az. 39 O 50/10 (AktE)
Lüllemann u.a. ./. SKion GmbH
141 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, SKion GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main (Rechtsanwältin Manuela Roeding)

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