Mittwoch, 21. Juni 2017

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses verzögert sich durch Anfechtungsklage

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN: DE0008286006
WKN: 828600 

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär der Gesellschaft hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. April 2017 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt, wonach die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin KD River Invest GmbH mit Sitz in Köln zu zahlenden Barabfindung auf die Hauptaktionärin übertragen werden, Anfechtungsklage erhoben.

Diese Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf, 5. Kammer für Handelssachen, rechtshängig und wird unter dem Aktenzeichen 35 O 66/17 geführt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Köln, im Juni 2017

KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Juni 2017

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Anmerkung der Redaktion: Durch die Anfechtungsklage verzögert sich die Eintragung (und damit das Wirksamwerden) des Squeeze-out-Beschlusses.

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