Freitag, 2. Juni 2017

GfK SE: Barabfindung für GfK-Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 46,08 je Aktie festgesetzt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Nürnberg, 2. Juni 2017 - Veröffentlichung einer ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Die Acceleratio Capital N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlanden, hat heute ihr gegenüber dem Vorstand der GfK SE am 22. März 2017 angekündigtes und am 30. März 2017 gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der GfK SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).

Die Acceleratio Capital N.V. hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. auf EUR 46,08 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GfK SE festgelegt. Eine im Auftrag der Hauptaktionärin von Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführte
Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren hat ergeben, dass sich der Unternehmenswert der GfK SE auf ca. EUR 1,4614 Mrd. und pro ausgegebener Aktie auf EUR 40,03 beläuft. Der volumengewichtete Dreimonats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des Squeeze-out am 22. März 2017 beläuft sich auf EUR 46,08.

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der GfK SE gefasst werden, die für den 21. Juli 2017 geplant ist.

GfK SE
Der Vorstand

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