Dienstag, 27. Juni 2017

Bremer Straßenbahn AG: Festlegung Barabfindung für squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Ad hoc-Mitteilung der Bremer Straßenbahn AG

Bremen, 27.06.2017. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH ("BVG") hat heute gegenüber der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft ("BSAG") ihr Übertragungsverlangen vom 15.12.2016 bezüglich der Übertragung der verbliebenen Aktien der Minderheitsaktionäre der BSAG konkretisiert und den Vorstand der BSAG darüber informiert, dass die BVG die Höhe der Barabfindung auf 135,00 Euro je Aktie festgelegt hat.

Der BVG gehören nach eigenen Angaben Aktien, die einem Anteil von mehr als 95 Prozent am Grundkapital der BSAG entsprechen. Die BVG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der BSAG gefasst werden, die voraussichtlich Ende August 2017 stattfinden wird.

Kontakt: Ulrich Schröder
Fachbereichsleiter Finanz- und Geschäftsbuchhaltung
UlrichSchroeder@bsag.de

ISIN: DE0008222001 WKN: 822200
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