Dienstag, 23. Mai 2017

Ergänzung der Tagesordnung der Haupversammlung der STRABAG AG: Bericht des Besonderen Vertreters

STRABAG AG
KÖLN

Ergänzung der Tagesordnung für die Ordentliche Hauptversammlung am 30.6.2017

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17.5.2017 wurde die 89. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG AG für Freitag, den 30.6.2017, 10.00 Uhr, im Congress-Centrum Ost Koelnmesse – Congress-Saal, 4. OG, Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärinnen SPARTA AG und Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV vom 11.5.2017 wird gemäß § 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Ordentlichen Hauptversammlung am 30.6.2017 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit wie folgt bekannt gemacht:
Tagesordnungspunkt 6
Bericht des Besonderen Vertreters Dr. Thomas Heidel über seine Tätigkeit
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19.6.2015 wurde gemäß § 147 Abs. 1 AktG die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus verschiedenen Sachverhalten gegen die STRABAG SE und deren aktuelle und seit dem Jahr 2012 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder beschlossen. Zur Geltendmachung der Ansprüche wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel als Besonderer Vertreter bestellt (§ 147 Abs. 2 Satz 1 AktG).
Herr Dr. Heidel hat bereits in der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2016 einen ersten Bericht über seine Tätigkeit erstattet. Aus diesem Bericht ging hervor, dass Ansprüche gegen die STRABAG SE teilweise außergerichtlich geltend gemacht wurden, die Tätigkeit des besonderen Vertreters aber noch keinesfalls beendet war. Dementsprechend wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24.6.2016 (TOP 7) die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche beschlossen und der Auftrag des besonderen Vertreters entsprechend erweitert.
In der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24.3.2017 hat Herr Dr. Heidel erneut Bericht erstattet und Ansprüche gegen die STRABAG SE in erheblichem Umfang beziffert. Im Anschluss hat die Hauptversammlung beschlossen, Herrn Dr. Heidel anzuweisen, die Ansprüche aus bestimmten Sachverhaltskomplexen nunmehr gerichtlich gegen die STRABAG SE und Herrn Dr. Thomas Birtel geltend zu machen.
Herrn Dr. Heidel soll Gelegenheit gegeben werden, der Hauptversammlung über den aktuellen Stand der gerichtlichen Geltendmachung sowie etwaige neue Erkenntnisse zu berichten.

Köln, im Mai 2017
STRABAG AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Mai 2017

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