mediantis Aktiengesellschaft
Tutzing
ISIN DE000A1DAG77
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
mediantis Aktiengesellschaft, Tutzing
Die ordentliche Hauptversammlung der mediantis Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) vom 22. März 2017 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, Tutzing (nachfolgend der „Hauptaktionär“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Dem Hauptaktionär gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 % des um die Anzahl eigener Aktien verminderten Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Übertragungsbeschluss ist am 16. Mai 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 121774) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine vom Hauptaktionär zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 136,00 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 17. Mai 2017 erfolgt.
Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der
Baader Bank Aktiengesellschaft,
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Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Mai 2017 |
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