Dienstag, 28. März 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Medisana AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

Landgericht Düsseldorf

Beschluss

in dem Verfahren nach dem AktG Kollrus u.a. gegen Comfort Enterprise (Germany) GmbH

35 O 93/16 [AktE]

In dem Verfahren auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung wird gem. § 6 SpruchG

Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf

zum gemeinsamen Vertreter derjenigen außenstehenden Aktionäre der Medisana AG mit Sitz in Neuss, die nicht selbst Antragsteller sind, bestellt.

Düsseldorf, 14.03.2017

5. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Dr. Vomhof, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. März 2017

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen