Sonntag, 5. März 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Atevia AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

23 O 99/16 AktG

In dem vor dem Landgericht Mannheim unter Az.: 23 O 99/16 AktG anhängigen Spruchverfahren Weber u.a. ./. CINETIC GmbH, mit dem Ziel der Festsetzung einer höheren Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Atevia AG, Karlsruhe auf die Hauptaktionärin, wurde durch Beschluss vom 20.01.2017 als Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestimmt:

RA Dr. Christof Schiller, L 9, 11, 68161 Mannheim.

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Februar 2017

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