Freitag, 24. Februar 2017

IKB-Squeeze-out: SdK beantragt Spruchverfahren

Squeeze-out Preis aus Sicht der SdK deutlich zu gering – Aktionäre können auf Nachbesserung hoffen

Die außerordentliche Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG vom 2. Dezember 2016 hatte auf Antrag des Großaktionärs LSF6 Europe Financial Holdings L.P. beschlossen, die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 0,49 Euro je Aktie aus dem Unternehmen hinauszudrängen.

Abfindungspreis nicht angemessen

Aus Sicht der SdK ist dieser Abfindungspreis nicht angemessen. So wurde in der dem Preis zugrunde liegenden Unternehmensbewertung u.a. mit einer Marktrisikoprämie gerechnet, die aus Sicht der SdK zu hoch erscheint. Außerdem wurde für die Bestimmung des Betafaktors auf eine internationale Peer Group abgestellt, die vor allem aus Banken aus Italien, Spanien und Portugal bestand. Als deutsche Banken wurden nur die Aareal- und die Commerzbank identifiziert, so dass schließlich ein Betafaktor von 1,5 errechnet wurde. Im Vergleich dazu wurde bei den Bewertungen der DAB Bank und der Postbank zuletzt mit Betafaktoren von 1,1 bzw. 1,2 belegt. Je niedriger der Betafakor bzw. die Marktrisikoprämie, desto höher fällt der durch die Unternehmensbewertung errechnete faire Wert des Unternehmens aus.

SdK leitet Spruchverfahren ein

Die SdK ist überzeugt, im Wege eines gerichtlichen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf eine Nachbesserung der vom Großaktionär festgelegten Barabfindung erreichen zu können. Daher wird die SdK in Kürze einen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens stellen. Die vom Squeeze-out betroffenen Mitglieder der SdK können sich diesem Verfahren kostenlos anschließen. Hierzu nehmen Sie bitte unter info@sdk.org oder 089 / 20202846-0 Kontakt mit uns auf. Informationen zu laufenden Spruchverfahren finden Mitglieder der SdK unter www.sdk.org/spruchverfahren.

München, den 24. Februar 2017

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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