Montag, 12. Dezember 2016

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der NTT Com Security AG

Nach Ablauf der Antragsfrist hat das Landgericht München I alle zulässigen Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der NTT Com Security AG im Rahmen der Verschmelzung auf eine Zwischenholding zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 10044/16 verbunden. Eine gerichtliche Überprüfung wurde von insgesamt 64 Antragstellern beantragt.

Zur Bekanntmachung des Squeeze-outs:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html

LG München I, Az. 5 HK O 10044/16 
Kollrus, H. u.a. ./. NTT Security AG
64 Antragsteller
Antragsgegnerin: NTT Security AG (bislang: NTT Communications Deutschland AG)

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